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Häufige Fragen "Es wird immer gleich ein wenig anders, wenn man es ausspricht." – Hermann Hesse

Wer kann eine logopädische Verordnung ausstellen?

Als Heilmittel ist die Logopädie Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie wird von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen ausgestellt. Dazu gehören folgende Disziplinen:

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • HNO-Ärzte / Phoniater
  • Zahnärzte / Kieferorthopäden
  • Neurologen / Psychiater
  • Hausärzte / Internisten

Wenn der Arzt bei Bedarf eine logopädische Verordnung ausstellt, ist es wichtig zu berücksichtigen, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Beginn der Therapie nicht länger als 28 Tage liegen dürfen (ausgenommen sind Privatverordnungen).

In der Regel findet die Behandlung in den Räumen der logopädischen Praxen statt. Jedoch können Therapien auch außerhalb in Institutionen, wie Kindergärten, Kliniken, Pflegeheimen sowie in der Tagespflege stattfinden. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann die Therapie auch als Hausbesuch erfolgen.

Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?

Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Kassenpatienten einen Eigenanteil von 10% und eine Verordnungsgebühr von 10€ leisten. Der zu zahlende Betrag ist von der jeweiligen Krankenkasse und der Anzahl der erhaltenen Therapieeinheiten abhängig. Ausgenommen sind Patienten, die von einer Zuzahlung befreit sind.

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